Die EU hat eine Liste mit 37 neuen Arten veröffentlicht, die in Zukunft nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfen und deren Handel mit einer Übergangsfrist von 1 Jahr zukünftig verboten sein wird. Darunter befinden sich auch einige Arten, die für die Aquaristik durchaus von Bedeutung sind.
Die komplette Liste umfasst:
Baccharis halimifolia (Kreuzstrauch)
Cabomba caroliniana (Grüne Cabomba)
Callosciurus erythraeus (Pallashörnchen oder Rotbauchhörnchen)
Corvus splendens (Glanzkrähe)
Eichhornia crassipes (Dickstielige Wasserhyazinthe)
Eriocheir sinensis (Chinesische Wollhandkrabbe)
Heracleum persicum (Golpar oder Persischer Bärenklau)
Heracleum sosnowskyi (Sosnowsky Bärenklau)
Herpestes javanicus (Kleiner Mungo) Weiterlesen
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